Erbschaftssteuer Beratung Potsdam
Neben den gesetzlich geregelten, persönlichen Freibeträgen für Ehegatten in Höhe von 500.000,00 EUR und Kindern in Höhe von 400.000,00 EUR pro Elternteil, einem Freibetrag für Hausrat und sonstige Gegenstände, sieht das Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz insbesondere bei der Übertragung von Unternehmen Möglichkeiten vor, um steuerfrei übertragen zu können.
Einer EU-Studie zufolge sind 10 % der Unternehmensinsolvenzen auf mangelhafte oder nicht vorhandene testamentarische Verfügungen zurückzuführen. Um seinen Erben steuerliche Vorteile zu sichern, ist daher eine frühzeitige Planung der Unternehmensnachfolge von besonderer Bedeutung.